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Informationen zur Ausnahmegenehmigung Am 27. März 1999 wurde uns auf dem Hessischen Faunistentag in Wetzlar die „Ausnahmegenehmigung ... zum Fang von Schmetterlingen (Lepidoptera)“ ausgehändigt und danach sofort kopiert und an die Antragsteller geschickt.
Die Genehmigung gilt (vorläufig bis zum 31. Dezember 2001) für diejenigen Antragsteller, deren Namen und Adressen in einer Liste beigegeben sind, wie bisher weiterhin auf der RP-Ebene gemäß dem Antrag. Notwendig werdende Änderungen an diesen Genehmigungen (Änderungen im Bearbeitungsgebiet) sollen in Zukunft zügiger als bisher möglich sein, genauso die nächste Verlängerung. Mit diesen Genehmigungen können die Mitarbeiter nunmehr auch die für ihre Feldarbeit eventuell notwendigen Wegebenutzungs- und Betretungsgenehmigungen bei den dafür zuständigen Stellen (Forstämter, Gemeinden, Kreise, Städte etc.) beantragen. Die Genehmigung gilt (wie immer) nicht für Naturschutzgebiete, einstweilig sichergestellte Gebiete und Regenerationszonen; für derartige Areale ist weiterhin eine separate Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörden erforderlich. Alle Genehmigungsinhaber sollten sich bitte auch möglichst in gedeihlicher Zusammenarbeit an ihre zuständigen UNBs und Forstämter halten. |
Wer die technischen Möglichkeiten hat, sollte (trotz einiger Schwächen
des Programms) uns unbedingt auch ab 1999 seine Beobachtungsdaten
mit „Natis“ einreichen. Die Artenliste
nach Karsholt & Razowski gibt es anzufragen bei Andreas Lange ().
Die vollständigen Angaben, wie der Jahresbericht mindestens auszusehen hat, finden sich hier. Wer als Arge-Helep-Mitarbeiter/-in keinen Zugang zum Internet hat, kann diesen Text als Ausdruck bei mir abrufen; ich bitte um Zusendung eines ausreichend frankierten, an Sie selbst adressierten Briefumschlags (A4), ich werde Ihnen dann den Text sogleich zusenden.
Vergessen Sie dabei das Wichtigste nicht: Teilen sie der Arge im Jahresbericht
Ihre lepidopterologischen Beobachtungen vollständig und so genau wie
möglich mit; geben Sie uns auch auf einer Kopie einer Topografischen
Karte 1:25.000 Ihre Fundorte an, damit wir die Gauß-Krüger-Koordinaten
für die Erfassung mit „Natis“ ablesen können. Wir sind alle in
erster Linie am Wohlergehen der hessischen Falterfauna interessiert und
brauchen möglichst vollständige Daten, um die „weißen Flecken“
auf der Hessenkarte schließen zu können. Nur mit einer möglichst
breiten Datenbasis sind zuverlässige Angaben zum Vorkommen, zur Gefährdung
und zum Schutz unserer Falter möglich!