Beilagen zum Rundbrief der Arge HeLep vom 8. Juli 1998
Erste Beilage: Erläuterungsschreiben zu den Arbeiten an den FFH-Arten
 
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Andreas Lange
D-65187 Wiesbaden
Teutonenstraße 48
Tel. u. Fax (06 11) 80 78 50
Andreas Lange, Teutonenstraße 48, D-65187 Wiesbaden

An die Mitarbeiter/innen
der Arbeitsgemeinschaft
Hessischer Lepidopterologen

3. Mai 1998, 7. Juli 1998
Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter der ArGeHeLep,

für die Stiftung Hessischer Naturschutz sollen die hessischen Vorkommen der Arten, die im Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EG aufgeführt sind, mit ihren Fundorten aufgelistet und Schutzvorschläge erarbeitet werden. Die Organisation und Zusammenstellung der Meldungen habe ich (Andreas Lange) übernommen; eine Publikation der Ergebnisse ist vorgesehen.

Die FFH-Richtlinie soll in den Mitgliedsländern Maßnahmen einleiten, die "zur Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen . . . beitragen". Jeder Mitgliedsstaat der EG ist aufgefordert, eine Liste von Gebieten vorzulegen, in denen die Arten des Anhanges II einheimisch sind. Diese Gebiete sollen nach einem Abwägungsprozeß als besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden und unter bestimmten Umständen Teil des Schutzgebietssystems Natura 2000 werden. Auch ohne die Ausweisung als Schutzgebiet unterliegen die Vorkommen dieser Arten einem besonderen Schutz und sollen durch geeignete Pflegemaßnahmen (festgeschrieben in Entwicklungsplänen beziehungsweise Bewirtschaftungsplänen) erhalten werden.

In Hessen kommen beziehungsweise kamen die folgenden Arten des Anhanges II vor:

Daher möchte ich Sie bitten, Ihnen bekannte Vorkommen dieser Arten aus Ihrem Bearbeitungsgebiet auf dem beiliegenden Meldebogen einzutragen und die Lage der Gebiete auf der Kopie einer topographischen Karte 1:25 000 einzuzeichnen. Bitte schicken Sie in jedem Fall eine Kartenkopie mit dem Bogen zurück, die Nr. der Topographischen Karte und die Gauß-Krüger-Koordinate werde ich dann gegebenenfalls ermitteln. Da der Abgabetermin im Dezember 1998 liegt, möchte ich Sie außerdem bitten, nach Möglichkeit die bekannten Vorkommen in diesem Jahr im Freiland aufzusuchen und zu kontrollieren. Hinweise zu aktuellen Gefährdungen, Schutz- und Pflegevorschläge notieren Sie bitte auf dem Erhebungsbogen. Wenn Sie mehr als ein Exemplar des Meldebogens benötigen, ziehen Sie sich bitte entsprechende Fotokopien davon.

Die ausgefüllten Erhebungsbögen schicken Sie bitte zusammen mit den Kartenkopien bis spätestens 1. Oktober 1998 an meine Anschrift zurück. Sollten Fragen zum Ausfüllen der Bögen auftreten oder Karten und weitere Bögen notwendig sein, genauso bei sonstigen Anregungen oder Vorschlägen, können Sie mich anrufen (06 11/80 78 50) oder mir schreiben.

Bitte teilen Sie mir auch mit, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Funde zu melden oder die Vorkommen in diesem Jahr nicht aufsuchen können.

Ich möchte mich jetzt schon für Ihre Mitarbeit bedanken und hoffe, daß die Meldungen einen weiteren Mosaikstein für einen wirkungsvollen Schutz der Arten bilden. Über die Ergebnisse werde ich auf einer der Sitzungen der Arge im Herbst berichten.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Lange


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 Weitere Informationen über die FFH-Richtlinien (externe Quelle, mit Text-Download)

© 1998, 1999 by Arge HeLep — Erstellt 11. Oktober 1998, angepaßt 29. Dezember 1998, letzte Aktualisierung: 21. Januar 1999 (wng.)