Rundbrief der Arge HeLep vom 17. November 1998
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Zu den Beilagen:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Fang von Schmetterlingen
Zum Ehrencodex der FLAGH
Informationen zur Ausnahmegenehmigung


Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen
im Internationalen Entomologischen Verein e. V.
Sprechergremium der Arge HeLep:
Ernst Brockmann Andreas Lange Dr. Wolfgang A. Nässig Petra Zub
Laubacher Straße 4 Teutonenstraße 48 Ent. II, Senckenberg, Senckenberganlage 25 Karl-Kotzenberg-Straße 5
35423 Lich 65187 Wiesbaden 60325 Frankfurt/Main  60431 Frankfurt/Main
Tel./Fax 0 64 04/21 79 Tel./Fax 06 11/80 78 50 Fax 0 61 08/6 91 11, 
Tel. 0 69/75 42-3 23
Tel./Fax 0 69/52 81 32
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Rundschreiben vom 17. November 1998

Liebe Mitstreiter aus der Arge HeLep,
bevor das Jahr 1998 zu Ende geht, noch ein weiteres Rundschreiben mit einigen wichtigen und zum Teil termingebundenen Anfragen und Ankündigungen.

  • Inzwischen hat die Zeit der winterlichen Monatstreffen wieder begonnen. Da beim ersten Treffen so wenig Teilnehmer anwesend waren, hier noch einmal die Termine:

  • 11. Oktober 1998, 15. November 1998, 13. Dezember 1998, 10. Januar 1999, 14. Februar 1999, 14. März 1999, 11. April 1999.
    Die Treffen müssen wegen anderer Belegung des Kleinen Hörsaals ab Herbst 1998 in den Räumen der Sektion Entomologie II stattfinden. Eingang: auf der Rückseite des Museumsgebäudes (Fernorientierung: der hohe Schornstein des Uni-Heizwerkes; Nahorientierung: der südliche, längere, frisch renovierte Altbau-Seitenflügel) vom Innenhof aus (Klingel an der kleinen Tür am großen Erkerturm, 4. Stock links). Die Treffen finden wie gewohnt am jeweils 2. Sonntag im Monat (Ausnahme: die Verschiebung im November wegen der Frankfurter Insektentauschbörse am 7./8. November) morgens um 9.00 Uhr statt. Sollte ich wegen einer Reise an einem Termin nicht anwesend sein können, werden rechtzeitig andere Regelungen für den betreffenden Termin getroffen werden. Da Klingel und Telefon manchmal nicht gleich zu hören sind, bitte Geduld bewahren, es schaut auch noch jemand aus dem Fenster. Wie schon im letzten Rundbrief berichtet, wird sich in Zukunft das Verfahren der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Fang und Töten besonders geschützter Tierarten in Hessen ändern; es laufen zur Zeit Gespräche zwischen den verschiedenen hessischen faunistischen Arbeitsgemeinschaften (unter dem Dach der FLAGH) einerseits und den Oberen Naturschutzbehörden an den drei Regierungspräsidien andererseits; das erste Treffen fand am 16. April 1998 im RP Darmstadt statt (siehe den letzten Rundbrief vom 8. Juli 1998), das zweite am 30. Oktober 1998 im RP Gießen, das dritte soll am 4. Dezember 1998, wieder in Gießen, stattfinden. Angestrebt wird von beiden Seiten eine Vereinfachung des Verfahrens. Zukünftig sollen, nach dem Abschluß einer „Mantelvereinbarung“ zwischen den ONB und den verschiedenen Arges unter dem Dach der FLAGH, alle Anträge (wie das bei uns in der Arge HeLep schon seit vielen Jahren üblich ist!) nicht mehr separat, sondern gebündelt über die Arbeitsgemeinschaften eingehen und in einem Sammelverfahren zügig und kostenlos(!) bearbeitet werden. Die Faunisten sollen sich zur Einhaltung bestimmter Regeln, die im „Ehrencodex der FLAGH“ (siehe anbei) festgelegt sind, verpflichten und dafür im Austausch die beschleunigten pauschalen Genehmigungen erhalten. Nach einer Übergangszeit ist dann sogar an unbefristete Genehmigungen gedacht. Die verschiedenen Arges müßten neu hinzukommende oder ausscheidende Mitarbeiter weitermelden, die dann von den RPs nachträglich mit bearbeitet werden würden. Verstöße gegen die Regeln des „Ehrencodex“ würden einen Verlust der Genehmigung nach sich ziehen. Die Arges würden damit ein gewisses Maß an Haftung für ihre Mitarbeiter übernehmen.
    Die ONB erwarten jedoch eine grundsätzlich striktere geografische Zuordnung der Genehmigungen als bisher. Wir sind über diesen Punkt noch am Verhandeln; es gibt jedoch Bestrebungen, daß nicht alle Mitarbeiter der Arges Ausnahmegenehmigungen für ganz Hessen oder für ganze Regierungspräsidien erhalten sollen. Wer also bereits von sich aus weiß, daß er in den kommenden Jahren fast ausschließlich in einem bestimmten Gebiet (also in einem oder mehreren Landkreisen) arbeiten wird, soll nach Auffassung der RPs auch nur für diese(n) Kreis(e) eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Wir halten dieses Verfahren für schwerfällig und eigentlich unnötig, weil das bedeutet, daß bei einer gemeinsamen Exkursion in ein unbearbeitetes Gebiet in einem anderen Kreis vorher erst noch neue Genehmigungen beantragt werden müßten, aber die RPs haben hier offenbar Druck von anderen Stellen weiterzugeben. Die Sache ist noch in Verhandlung. Wir schlagen vor, daß im beiliegenden Antrag die Mitarbeiter/innen ihren geografischen Tätigkeitsschwerpunkt angeben und gleichzeitig angeben, ob sie mit einer Beschränkung der Genehmigung auf diesen Teilbereich einverstanden sind. Wenn sie nicht damit einverstanden sind, werden wir diesen Antrag als auf RP-Ebene gestellt weitergeben — deswegen unbedingt das Gewünschte ankreuzen!
    An den gesetzlich vorgegebenen Grundlagen, daß diese Genehmigungen nicht für Naturschutzgebiete gelten und auch Wegebenutzungslaubnisse separat bei den jeweils zuständigen Stellen beantragt werden müssen, ändert sich natürlich nichts. Es sind jedoch auch Verhandlungen mit den für die NSGs zuständigen Stellen vorgesehen, um zukünftig eine bessere Einbindung der Fachkenntnisse der Arge-Mitarbeiter in die Unterschutzstellung, Überwachung und Pflege von Naturschutzgebieten zu erreichen.
    Wir werden die Arge-Mitarbeiter/innen auf dem Laufenden halten über diese Entwicklungen.
     
    Hinweis: Informationen zur Ausnahmegenehmigung
    (April 1999)
    Nur wer diesen rosa Antrag bis zum 30. November  vollständig ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückschickt, kann bei der ersten Charge von Genehmigungen berücksichtigt werden, weil wir am 4. Dezember auf dem Treffen mit den RPs in Gießen bereits die ersten Anträge übergeben möchten.
    Bitte lesen Sie auch den Ehrencodex durch und vergessen Sie nicht, daß Sie den Antrag zweimal unterschreiben müssen! Wie oben erwähnt, sind wir bezüglich der Beschränkung der Genehmigungen auf Kreisebene noch in Verhandlungen. Ihre Angabe eines geografischen Schwerpunktes bedeutet deswegen nicht von vornherein bereits eine automatische Beschränkung der Genehmigung auf diesen Bereich. Bitte kreuzen Sie auch in der folgenden Zeile Ihre Meinung dazu an! Auch wenn ein/e Mitarbeiter/in mit Ausnahmegenehmigung in einem Jahr wegen anderen Belastungen nicht viel oder gar nicht selbst Daten erheben konnte oder aus Zeitgründen noch mit der Determination und Auswertung zurückhängt, bitten wir dennoch um eine kurze schriftliche Information bis spätestens zu diesem Termin, da wir gegenüber den Regierungspräsidien eine Berichtspflicht haben und Unterlagen vorweisen können möchten.
    Die Jahresberichte sollten
    a) auf jeden Fall als Minimalstandard eine kurze tabellarische Aufstellung (Datum, Ort, Methode) aller Tag-, Licht-, Köderfänge, Raupensuchen und sonstiger Datenerhebungsaktivitäten im Berichtsjahr und, soweit möglich und bis 31. Januar bereits vorliegend,
    b) eine weitgehend komplette Jahresartenliste (Arten, Orte, Stückzahlen, Geschlecht etc.), für diejenige/denjenigen, der bereits mit „Natis“ auf dem PC arbeitet, bitte auf Diskette im „Natis“-Format (siehe dazu auch weiter unten), enthalten
    (tabellarischer Bericht und schriftliche Artenlisten bitte an W. A. Nässig, die Diskette mit dem „Natis“-Datenfile am besten direkt an A. Lange).
    Selbstverständlich können Daten aus früheren Jahren (zum Beispiel nachträglich bearbeitetes oder bestimmtes Material etc.) jederzeit nachgemeldet werden; die Gesamtartenliste muß noch nicht bis zum 31. Januar des Folgejahres vorliegen. Wenn Korrekturen an früher abgegebenen Artenlisten vorgenommen werden (Behebung eines Determinationsfehlers oder ähnlich), müßten diese Korrekturen bitte mit A. Lange abgesprochen werden, um auch in der Gesamtdatei der Arge geändert werden zu können.
    Zum Jahresbericht gehört auch die Angabe von eigenen Publikationen zumindest über hessische Schmetterlinge, und selbstverständlich, bitte schön, auch zusammen mit mindestens einem (der zweite würde dann mit dem Jahresbericht an die ONB weitergeleitet) Sonderdruck der Arbeiten (wir würden uns selbstverständlich auch über Sonderdrucke außerhessischer Publikationen freuen, die in der Sektionsbibliothek Entomologie II von Senckenberg allen Interessenten aus der Arge zur Einsicht zur Verfügung stehen).
    Die Oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien bitten im Rahmen der Absprachen zwischen FLAGH und RPs über die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren insbesondere darum, daß
    — Hinweise auf vorher unbekannte Vorkommen ausgestorben geglaubter oder vom Aussterben bedrohter Arten außerhalb von Naturschutzgebieten
    genauso wie
    — Meldungen über akute, bedrohliche Gefährdungen für bestimmte hochwertige Habitate
    möglichst zügig an sie weitergereicht werden. Nur so können mögliche Gegenmaßnahmen gegen eingeleitete Eingriffe oder eventuell notwendige einstweilige Unterschutzstellungen schnell und zeitgerecht auf den Weg gebracht werden. Wir bitten deswegen darum, daß solche Mitteilungen möglichst sofort (auch) an die Sprecher der Arge (Anlaufstelle: W. A. Nässig) weitergegeben werden; wenn die Meldung nicht auch gleichzeitig schon an das zuständige RP abgegeben wurde, werden wir dies tun (auf Wunsch auch anonymisiert). Andreas Lange dankt herzlich allen, die ihre Meldungen der FFH-Arten zeitgerecht mitgeteilt hatten, und bittet um Verständnis, daß er keine individuellen Bestätigungen schicken kann.
    Es sind weiterhin noch Mitteilungen über alle Vorkommen der betroffenen Arten erbeten. Wenn aus zeitlichen Gründen keine Aufschlüsselung nach Einzelfundorten möglich ist, bittet er um eine Angabe, wie viele Vorkommen mit welcher Populationsgröße im Bearbeitungsgebiet aktuell vorhanden sind bzw. vorhanden waren (wann letzter Nachweis?), dazu Angaben über Bestandsentwicklung, Gefährdungsfaktoren, Schutz- und Pflegemaßnahmen. Dies betrifft vor allen Dingen die Gebiete, in denen die Maculinea-Arten auch heute noch stellenweise häufig sind (hessischer Westerwald, Mittelhessen usw.). Auch wenn zur richtigen Zeit vergeblich nach Arten gesucht wurden, bitte eine kurze Notiz darüber. — Die Demonstration gemeinsamer Arbeit aller in der Arge HeLep zusammengeschlossenen Mitarbeiter gegenüber dem Ministerium und der Stiftung Hessischer Naturschutz ist für die zukünftige Zusammenarbeit wichtig, gerade in Hinblick auf die Datenlieferung für Naturschutzzwecke.
    Weitere Daten werden benötigt, um Argumente für Schutz- und Pflegemaßnahmen zu bekommen. Einzelne, besonders individuenreiche Vorkommen (speziell bei Maculinea teleius und Euphydryas aurinia) müssen in ihrer Bedeutung für den Erhalt der Art in Hessen herausgearbeitet werden. Die aktuelle Situation einiger Arten (Eriogaster catax, Lycaena dispar) in Hessen ist immer noch völlig unklar, jeder Hinweis ist wichtig.
    In jedem Fall bitte nicht vergessen, bei allen Fundortangaben die Blattnummer der Topographischen Karte TK 25 dazuzuschreiben, weil man ohne nähere Ortskenntnis viele Lokalitätsangaben sonst nicht finden kann oder erst zeitraubend mehrere Blätter durchsuchen muß!
    Allerletzter Eingangstermin für Nachmeldungen ist am 21. November!


    Wir empfehlen, daß jeder interessierte Arge-Mitarbeiter sich persönlich um eine Version von „Natis“ kümmert, um später auch die Updates zu nachfolgenden Programmversionen automatisch erhalten zu können. Deswegen wird es auch — entgegen früherer Ankündigungen — keine Sammelbestellung seitens der Arge geben.
    Wegen der neuen Schmetterlings-Artenliste nach Karsholt & Razowski (1996) bitte unbedingt Kontakt aufnehmen mit Andreas Lange, E-Mail , und auf keinen Fall eigenmächtig Änderungen an der bei „Natis“ früher mitgelieferten alten Artenliste nach Leraut vornehmen! Durch nicht abgesprochene Änderungen an der alten Liste geht die Kompatibilität zur neuen, aktuellen Artenliste verloren! Bitte Fragen diesbezüglich nur direkt mit Andreas Lange besprechen. — Bei allgemeinen Anfragen oder Problemen mit dem Bestellen bitte an E. Brockmann wenden.
    Es ist uns (den Sprechern) aus Zeitgründen nicht möglich, alle schriftlich abgegebenen Meldungen eigenhändig in „Natis“ einzugeben. Wir hoffen deshalb, daß möglichst viele Arge-Mitarbeiter (zumindest diejenigen, die selbst einen PC zu Hause stehen haben) in Zukunft ihre Daten selbst mit „Natis“ in den Computer eingeben und uns „Natis“-Dateien auf Diskette anliefern (an A. Lange). Wir brauchen aber auch Unterstützung bei der Abspeicherung der schriftlich vorliegenden älteren Daten. Wer bereit ist, Fremddaten einzugeben, bitte bei A. Lange melden.
    Um die Eingabe in „Natis“ zu erleichtern, werden wir für die Zukunft einen Erhebungsbogen entwerfen. Ich möchte aber erneut darauf hinweisen, daß wir für die Eingabe in den Computer möglichst detailgenaue Angaben benötigen, besonders für die Fundorte (Ort, Ortsteil, Gauß-Krüger-Koordinaten — oder Fotokopien von Topographischen Karten TK 25 mit eingezeichneten Fundorten). Angaben wie „häufig“ oder „weniger zahlreich als letztes Jahr“ nützen nicht viel, bitte exakte Zahlen oder Schätzungen und möglichst tagesgenaues Datum. Natürlich können auch ungenauere Daten erfaßt werden, aber je weniger Information erfaßt wird, desto weniger kann später ausgewertet werden.

    werden die Sitzungstermine, unsere Rundbriefe und verschiedene Informationen auch über das Internet verbreitet. (Auch der vorliegende Rundbrief ist dort zu finden.)
    Für Anregungen, Hinweise und Vorschläge sowie mit eigenen Beiträgen, die Sie gern auf der Website der Arge HeLep im Internet sehen würden, wenden Sie sich bitte direkt an Wolfgang A. Nässig (Adresse siehe oben, oder auch unter der E-Mail ). 1. Es gibt manchmal regionale Unterschiede im Futterpflanzenspektrum von Raupen. Es wäre einmal interessant zu erfahren, welche Arten in Hessen wo auf welchen Futterpflanzen im Freiland gefunden werden. Am Beispiel der Pflanzengattung Populus (alle Arten: Zitterpappel, Schwarzpappel, Weißpappel sowie sämtliche Kultur- und Hybridpappeln) könnte jeder bei sich „vor der Haustüre“ oder auf Exkursionen einmal nachsehen, was auf dieser Gattung an Raupen lebt. Auch frühere Beobachtungen aus den Tage- und Protokollbüchern vergangener Jahre sollten hierbei Eingang finden. Gemeinsame Auswertungen (welche Falterarten wann und wo auf welcher Pappelart gefunden) könnten bei einem hinreichend großen Datenpool interessante Ergebnisse erwarten lassen.
    2. Trotz des relativ geringen Zuspruchs bisher: Wie sieht es aus mit gemeinsamen Exkursionen zur Falterkartierung? Wer kann interessante Gebiete benennen und/oder zu gemeinsamen Exkursionen einladen und die Organisation dafür übernehmen? Insbesondere die „weißen Flecken“ auf der Hessenkarte etwa in Nord- und Osthessen böten sich hier an.
    Hermann Falkenhahn (Zimmerplatzweg 6, 35085 Ebsdorfergrund; Tel. 0 64 24/51 47; Fax c/o NABU Marburg-Biedenkopf: 0 64 21/68 25 26).
    Wolfgang A. Nässig

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    © 1998–2001 by Arge HeLep — Letzte Aktualisierung: 17. November 1998, 4. Oktober 1999, 20. Dezember 2001 (wng.)